Buchhaltung des Betriebes

Die BUCHHALTUNG des Betriebes wird in Beachtung der Richtlinien Buch V, Titel 5, Abschnitt 5, Teil 9, des Zivilgesetzbuches geregelt und in der Form der doppelten Buchhaltung geführt.
Dieser Betrieb führt somit KEINE kameralistischen Aufzeichnungen.
Die buchhaltungstechnischen Aufzeichnungen erfolgen in Beachtung der Buchhaltungsformen und -kriterien, wie vom Nationalen Kollegium der Wirtschaftsberater und Buchhalter festgesetzt und entsprechen den Prinzipien der doppelten Buchhaltung.
Die BILANZ entspricht den Vorschriften des Artikels 2423 und folgende des Zivilgesetzbuches und setzt sich aus der Vermögensrechnung und der Erfolgsrechnung zusammen. Die Bilanz kann von einem Bericht über die Gebarung begleitet werden.

Budget und Jahresabschluss

BUDGETHAUSHALTSVORANSCHLAG
Die Vorschau der laufenden Kosten ergibt sich alljährlich aus der Berechnung des Tagessatzes (Grundtarif) zu Lasten der Bewohner. Diese erfolgt in der Regel gegen Ende des vorhergehenden Jahres. Z.B. Tagessatz 2021 wird im Dezember 2020 berechnet. Größere Investitionen werden ebenfalls zum Zeitpunkt der Berechnung des Tagessatzes festgelegt. Beide Dokumente zusammen stellen somit das BUDGET, d.h. den HAUSHALTSVORANSCHLAG für das jeweils kommende Jahr.

JAHRESABSCHLUSS
Der JAHRESABSCHLUSS (umgangssprachlich Bilanz genannt) stellt die Vermögenswerte (Aktiva und Passiva) sowie die laufenden Einnahmen und Ausgaben (Gewinn- und Verlustrechnung) zum Jahresende dar. Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.

Plan der Indikatoren und vorgesehene Haushaltsergebnisse

Plan der Indikatoren und vorgesehene Haushaltsergebnisse
Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des R.G. 29.10.2014 Nr. 10