Transparente Verwaltung

Transparente Verwaltung
Das gesetzesvertretende Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 regelt die Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltungen auf dem Gebiet der Veröffentlichungen, der Transparenz und der Verarbeitung von Informationen.
Die Transparenz ist ein wichtiges Instrument der gesellschaftlichen Kontrolle über die Verwaltungstätigkeit, mit dem Ziel, die Einhaltung der Prinzipien der Unparteilichkeit und guten Führung der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen. Sie besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Zugang zu den Informationen über die Organisation und die Dienste der Verwaltung zu gewähren, sowie die Beziehungen untereinander zu verbessern.

Auf der Startseite der institutionellen Websites muss es eine Rubrik “Transparente Verwaltung” geben, damit die veröffentlichten Daten für jeden zugänglich sind.

Die Veröffentlichung von Daten im Besitz öffentlicher Verwaltungen soll die Bürgerbeteiligung zu folgenden Zwecken fördern:

  • die Kenntnis der erbrachten Leistungen, ihrer quantitativen und qualitativen Merkmale sowie der Methoden der Bereitstellung sicherzustellen;
  • Korruption verhindern und Integrität fördern;
  • jede Phase des Leistungsmanagement-Zyklus sichtbar zu machen, um Verbesserungen zu ermöglichen.